Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B Industrieservice

Stand: 07.11.2025

Anbieter (»Semper«):
Semper. Industrieservice – Erich-Klausener-Str. 7, 59075 Hamm
Inhaber: Dennis Jahncke · E-Mail: semper@cloudmail.de · Telefon: +49 151 15583375
Stand: 22.10.2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Semper und seinen gewerblichen Kunden (B2B) über Leistungen im Bereich Industrieservice.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Semper stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsarten

2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag/Leistungsschein.
2.2 Leistungen können Dienstleistungen (Tätigwerden) oder Werkleistungen (konkreter Erfolg) sein. Werkleistungen unterliegen der Abnahme nach Ziff. 7.
2.3 Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs (»Change Requests«) bedürfen einer Textform-Vereinbarung einschließlich Zeit- und Vergütungsfolgen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt Semper rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Freigaben sowie geeignete Ansprechpartner zur Verfügung und gewährleistet die Arbeitssicherheit vor Ort.
3.2 Verzögert sich die Leistungserbringung wegen fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände gelten als zusätzliche Vergütung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise ergeben sich aus Angebot/Vertrag und verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt., zuzüglich Reise-/Nebenkosten nach tatsächlichem Anfall, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln; Semper kann Verzugszinsen und Pauschalen (§ 288 BGB) verlangen und weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückbehalten.
4.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu.

5. Termine, Fristen, Leistungsort

5.1 Termine sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet – unverbindliche Ausführungszeiträume.
5.2 Leistungs- und Erfolgsfristen verlängern sich bei höherer Gewalt (Ziff. 11) sowie bei fehlender Mitwirkung des Kunden (Ziff. 3).

6. Gewährleistung (Werkleistungen)

6.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgender Maßgabe: Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform zu rügen und Semper zunächst Nacherfüllung zu ermöglichen.
6.2 Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nach Ziff. 9.

7. Abnahme (nur bei Werkleistungen)

7.1 Semper zeigt die Fertigstellung an; der Kunde prüft innerhalb von 10 Kalendertagen.
7.2 Bleibt die Abnahmeerklärung aus und nutzt der Kunde die Leistung produktiv oder verstrichen 10 Tage ohne begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).
7.3 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen

8.1 Sofern Arbeitsergebnisse urheber-/schutzrechtsfähig sind, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum vertraglichen Zweck.
8.2 Vorleistungen, Standard-Tools, Templates und Know-how von Semper verbleiben bei Semper; daran erhält der Kunde nur die zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Rechte.

9. Haftung

9.1 Semper haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Semper nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Für Datenverlust haftet Semper nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre.
9.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Datenschutz, Vertraulichkeit

10.1 Personenbezogene Daten verarbeitet Semper gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Details ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen unter {{URL}}.
10.2 Soweit Semper als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
10.3 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen vertraulich.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Streik, Lockout, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Netzen/Diensten Dritter) entbinden Semper für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht; Fristen verlängern sich angemessen.

12. Subunternehmer

Semper darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen; Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

13. Vertragslaufzeit, Kündigung (Dauerschuldverhältnisse)

13.1 Für Rahmen-/Serviceverträge gilt die vereinbarte Laufzeit; mangels abweichender Vereinbarung 12 Monate mit stiller Verlängerung um jeweils 12 Monate, kündbar mit 3 Monaten zum Laufzeitende.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Verjährung

Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme/Leistung, soweit nicht gesetzlich längere Fristen zwingend gelten (z. B. Arglist, Personenschäden, Produkthaftung).

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, ist Gerichtsstand {{Sitz von Semper}}; Semper ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Schrift-/Textformklausel: Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
16.2 Salvatorische Klausel (§ 306 BGB-konform): Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das Gesetz; § 306 Abs. 2, 3 BGB findet Anwendung.
16.3 Bei Widersprüchen zwischen Vertrag/Angebot und diesen AGB hat die Einzelvereinbarung Vorrang.